Tierhalter brauchen eine zusätzliche Hunde-Haftpflichtversicherung.
Die private Haftpflicht greift nicht!

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(Paragraph 833, Satz 1 BGB)

Sie hat nur ihren Freund besucht. Der Hund spielte ganz ruhig nebenan...leider mit den Kabeln.

Temperamentvoll ist er, aber das die Radfahrerin so böse stürzt war nicht abzusehen?!

Auf der anderen Straßenseite stand sein Herrchen und da hat er sich losgerissen... ein Auto konnte noch bremsen, das andere nicht mehr.

Jetzt hat er doch zugeschnappt und fest zugebissen, dabei kannte er den Paketboten doch...wie konnte das nur passieren?!

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